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Rechtliches · Kurse

AGB für Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Sport- und Bewegungskurse des KiDDs Kindersportverein e.V. (Kinder- und Erwachsenenkurse). Sie gelten ausschließlich für gebuchte Kurse – nicht für die Vereinsmitgliedschaft (siehe § 1 Abs. 2).

Stand: Juli 2026

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, die der KiDDs Kindersportverein e.V. (im Folgenden „Verein“) anbietet – sowohl für Kinderkurse als auch für Erwachsenenkurse – unabhängig davon, welcher konkrete Kurs gebucht wird. Die jeweils aktuellen Kursangebote, Termine, Preise und Kursorte ergeben sich aus der Kursbeschreibung auf www.kidds.info bzw. der Anmeldeplattform.

(2) Die Buchung eines Kurses ist von einer Vereinsmitgliedschaft unabhängig und begründet keine Mitgliedschaft im Verein. Zeitlich begrenzte Kurse und die Vereinsmitgliedschaft mit ihren regelmäßigen Sportstunden sind zwei eigenständige, getrennt voneinander buchbare Angebote des Vereins. Für die Vereinsmitgliedschaft gelten ausschließlich die Satzung, die jeweils gültige Beitragsordnung sowie der Mitgliedschaftsantrag; diese AGB finden auf ein bestehendes oder künftiges Mitgliedschaftsverhältnis keine Anwendung – auch dann nicht, wenn eine teilnehmende Person zugleich Vereinsmitglied ist und einen Kurs bucht.

(3) „Teilnehmende*r“ im Sinne dieser AGB ist die Person, die tatsächlich am Kurs teilnimmt – ein Kind oder eine erwachsene Person. Vertragspartner des Vereins ist bei minderjährigen Teilnehmenden die Person, die die Anmeldung als deren Erziehungsberechtigte/r vornimmt (im Folgenden ebenfalls „Erziehungsberechtigte*r“); bei volljährigen Teilnehmenden, die sich selbst anmelden, ist Vertragspartner der*die Teilnehmende selbst. Regelungen dieser AGB, die sich ausdrücklich auf Erziehungsberechtigte, Sorgeberechtigung, Aufsichtspflicht oder den Elternfragebogen beziehen, gelten nur, soweit eine minderjährige Person teilnimmt.

§ 2

Veranstalter

Veranstalter der Kurse ist der KiDDs Kindersportverein e.V., Bismarckstraße 56, 01257 Dresden, Registergericht Dresden, VR-Nummer 5890, vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, aktuell Tabea Pökel und Andreas Marschner. Kontakt: E-Mail team@kidds.info.

§ 3

Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung für einen Kurs erfolgt über das Buchungssystem auf der Website (genutzt wird hier die Software „VereinTools“ des Anbieters ChurchTools Innovations GmbH) oder auf anderem, vom Verein angebotenem Weg.

(2) Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Vertragspartner (§ 1 Abs. 3) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch den Verein zustande. Ist der gewünschte Kurs bereits ausgebucht, kann der Verein eine Aufnahme auf eine Warteliste anbieten; ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Nachrücken und gesonderter Bestätigung zustande.

(4) Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Anmeldung nur wirksam, wenn sie durch deren Erziehungsberechtigte erfolgt.

§ 4

Leistungsumfang

(1) Der Umfang des Kurses ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung (Kursinhalt, Alterspanne, Anzahl der Einheiten, Dauer je Einheit, Kursort).

(2) Der Verein ist berechtigt, organisatorisch notwendige Änderungen vorzunehmen. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine*n bestimmte*n Trainer*in besteht nicht.

(3) Kursinhalte können im Rahmen des pädagogischen Konzepts angepasst werden, soweit der Gesamtcharakter des Kurses erhalten bleibt.

§ 5

Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Kursgebühren. Alle Preise verstehen sich als Endpreise für den gesamten Kurszeitraum.

(2) Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung der Kursgebühr in Verzug, ist der Verein nach vorheriger Mahnung berechtigt, die teilnehmende Person bis zum vollständigen Zahlungsausgleich von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. Nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Verein berechtigt, Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen sowie nach erfolgloser Mahnung oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner im gesetzlichen Umfang. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen

(1) Vertragspartnern (§ 1 Abs. 3), die den Kursvertrag als Verbraucher*in im Sinne von § 13 BGB im Wege der Online-Anmeldung (Fernabsatzvertrag) abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachstehender Belehrung zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KiDDs Kindersportverein e.V., Bismarckstraße 56, 01257 Dresden, E-Mail: team@kidds.info) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Kursteilnahme bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

(2) Wünschen Vertragspartner, dass die Teilnahme bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist hierfür eine ausdrückliche Zustimmung im Rahmen der Anmeldung erforderlich.

§ 7

Rücktritt und Stornierung vor Kursbeginn

(1) Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich.

(2) Bei späterer Stornierung bis zu 1 Tag vor Kursbeginn behalten wir uns vor, 50 % der Kursgebühr in Rechnung zu stellen.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 6 bleibt hiervon unberührt.

(4) Ab dem Tag des Kursbeginns ist eine ordentliche Kündigung, während der laufenden Kurslaufzeit ausgeschlossen, die volle Kursgebühr wird in Rechnung gestellt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der teilnehmenden Person die weitere Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unmöglich ist und dies durch geeignete Nachweise belegt wird. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung anteilig für die noch nicht stattgefundenen Einheiten.

(5) Das Recht des Vereins zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Näheres regelt § 14.

§ 8

Kursausfall (gesamter Kurs)

Kommt ein Kurs mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen organisatorischen Gründen nicht zustande, werden die Vertragspartner rechtzeitig vor Kursbeginn informiert und die Kursgebühr wird nicht in Rechnung gestellt.

§ 9

Ausfall einzelner Kurseinheiten

Fällt eine einzelne Kurseinheit aus Gründen aus, die der Verein zu vertreten hat, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Durchführung durch dieselben Trainer*innen besteht nicht. Muss ein Ersatztermin aus organisatorischen Gründen entfallen oder kann dieser von der teilnehmenden Person nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf weitere Ersatzleistungen oder Erstattung. Bereits in der Kursbeschreibung ausgewiesene unterrichtsfreie Termine (z. B. Ferien, Feiertage) gelten nicht als Ausfall in diesem Sinne. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ersatz von Aufwendungen, bestehen nicht, soweit der Verein den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 10

Versäumte Kurseinheiten

Bei Krankheit, Urlaub oder anderen in der Person der/des Teilnehmenden bzw. der Erziehungsberechtigten liegenden Gründen für das Versäumen einzelner Kurseinheiten besteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder Rückerstattung. Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests.

§ 11

Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheitshinweise

(1) Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung der/des volljährigen Teilnehmenden bzw. in Verantwortung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmenden. Eine Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes der teilnehmenden Person eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Teilnehmender zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen oder akuten Krankheitssymptomen.

(2) Vertragspartner sind verpflichtet, dem Verein vor Kursbeginn gesundheitliche Einschränkungen, Medikamenteneinnahme, Allergien/Unverträglichkeiten sowie sonstige für eine sichere Teilnahme relevante Besonderheiten der teilnehmenden Person mitzuteilen.

(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Änderungen der vorgenannten Angaben während der laufenden Kursdauer unverzüglich mitzuteilen. Unterbleiben erforderliche Angaben oder werden unzutreffende Angaben gemacht, haftet der Verein für daraus entstehende Folgen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Bei minderjährigen Teilnehmenden erhalten die Erziehungsberechtigten hierzu vor Kursbeginn den vereinseigenen Elternfragebogen, der Angaben zum Kind, zu Sorgeberechtigten, zu Gesundheitsfragen, die Einwilligung in die Datenverarbeitung sowie die Regelung zum Kommen und Gehen (§ 12) umfasst. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Elternfragebogen ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn per E-Mail an team@kidds.info zu übermitteln und ist verbindlicher Bestandteil des Kursvertrags. Die Teilnahme kann von der rechtzeitigen Vorlage abhängig gemacht werden.

(5) Sind bei minderjährigen Teilnehmenden zwei Personen sorgeberechtigt, ist die Unterschrift beider auf dem Elternfragebogen erforderlich; bei alleiniger Sorgeberechtigung ist auf Verlangen des Vereins ein geeigneter Nachweis (z. B. gerichtlicher Beschluss, Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsurkunde) vorzulegen.

(6) Bei volljährigen Teilnehmenden erfolgt die Mitteilung gesundheitsbezogener Angaben nach Abs. (2) formlos gegenüber der Kursleitung bzw. über ein vom Verein bereitgestelltes Anmeldeformular.

(7) Der Verein ist berechtigt, eine Teilnahme abzulehnen oder abzubrechen, wenn nach Einschätzung der Kursleitung eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

§ 12

Aufsichtspflicht sowie Kommen und Gehen (bei minderjährigen Teilnehmenden)

(0) Die nachfolgenden Absätze (1) und (2) gelten ausschließlich für minderjährige Teilnehmende. Bei volljährigen Teilnehmenden besteht keine Aufsichtspflicht des Vereins; sie nehmen in eigener Verantwortung teil.

(1) Die Aufsichtspflicht des Vereins, im Kurs vertreten durch die jeweiligen Trainer*innen, beginnt mit dem offiziellen Kursbeginn sowie der Übernahme des Kindes durch die Trainer*innen an der Tür zum Kursraum bzw. zur Turnhalle und endet mit dem offiziellen Kursende des jeweiligen Tages.

(2) Außerhalb dieses Zeitraums – insbesondere auf dem Hin- und Rückweg zur Kursstätte – obliegt die Aufsicht den Erziehungsberechtigten. Ob das Kind selbstständig zum Kurs kommt bzw. den Kursort nach Kursende selbstständig verlässt oder gebracht/abgeholt wird, sowie die Benennung etwaiger abholberechtigter Personen, wird von den Erziehungsberechtigten im Elternfragebogen festgelegt. Änderungen hierzu sind den Trainer*innen vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen. Verspätungen beim Bringen oder Abholen sind der Kursleitung möglichst frühzeitig mitzuteilen.

(3) Die Aufsichtspflicht des Vereins beginnt und endet ausschließlich zu den in Absatz (1) genannten Zeitpunkten. Außerhalb dieses Zeitraums besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht des Vereins.

(4) Den Anweisungen der Kursleitung ist während der Kurseinheiten stets Folge zu leisten – dies gilt für minderjährige wie volljährige Teilnehmende gleichermaßen.

(5) Die Kursleitung ist berechtigt, im Einzelfall alle Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der Gesundheit oder Sicherheit der Teilnehmenden erforderlich sind.

(6) Entsteht dem Verein durch eine erheblich verspätete Abholung eines Kindes ein zusätzlicher Betreuungsaufwand, behält sich der Verein vor, diesen im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.

§ 13

Haftung

(1) Der Verein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, haftet der Verein auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen, Beschäftigten, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, ehrenamtlich Tätigen sowie sonstigen Erfüllungsgehilf*innen des Vereins.

(4) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt im Übrigen auf eigene Verantwortung der teilnehmenden Person beziehungsweise – bei minderjährigen Teilnehmenden – in Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Den Anweisungen der Trainer*innen und der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten. Für Schäden oder Verletzungen, die insbesondere auf der Missachtung von Anweisungen, einer Überschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit oder auf unzutreffenden bzw. unterlassenen Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen beruhen, haftet der Verein nur im Rahmen der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld, Mobiltelefone oder sonstiger persönlicher Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht zu den Kursen mitzubringen. Die Nutzung vorhandener Garderoben und Ablagemöglichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

(6) Den Vertragspartner*innen wird empfohlen, für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.

(7) Der Verein darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Vertragspartner*innen gemachten Angaben, insbesondere zu Gesundheitszustand, Allergien, Medikamenteneinnahme sowie zur Sorgeberechtigung und Abholberechtigung, vertrauen. Nachteile oder Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Angaben beruhen, gehen zulasten der Vertragspartner, soweit dem Verein kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

§ 14

Teilnahmeausschluss

(1) Der Verein ist berechtigt, Teilnehmende zeitweise oder dauerhaft von der Kursteilnahme auszuschließen, wenn Sicherheitsanweisungen wiederholt missachtet werden, andere Teilnehmende gefährdet werden, der Kursbetrieb erheblich gestört wird, wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird.

(2) Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht, soweit der Ausschluss durch ein schuldhaftes Verhalten der teilnehmenden Person verursacht wurde.

§ 15

Höhere Gewalt

Kann ein Kurs aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Pandemien, Streiks, Ausfall der Sportstätte oder sonstigen vom Verein nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist der Verein berechtigt, Ersatztermine anzubieten oder den Kurs entsprechend anzupassen. Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Termin, Ort oder durch eine*n bestimmte*n Trainer*in besteht nicht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 16

Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Kurse, auf denen eine teilnehmende Person erkennbar ist, erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligung – bei minderjährigen Teilnehmenden durch die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Teilnehmenden durch die/den Teilnehmende/n selbst. Ein Widerruf ist formlos gegenüber team@kidds.info möglich und wirkt für die Zukunft.

§ 17

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB und kann jederzeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite eingesehen werden.

§ 18

Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Dresden.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Der Verein ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsschlüsse zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

KiDDs Kindersportverein e.V., Bismarckstraße 56, 01257 Dresden · Registergericht Dresden, VR 5890 · Vorstand nach § 26 BGB: Tabea Pökel und Andreas Marschner